Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen der SMSC Europe GmbH
1. Geltungsbereich
1.1
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in einem Vertrag schriftlich niederzulegen.
2. Angebot, Vertragsschluss, Weiterveräußerung, Verwendungsbeschränkungen
2.1
Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern auf die Verbindlichkeit im Angebot nicht ausdrücklich hingewiesen worden ist. Ein Vertragsschluss kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
2.2
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.3
An Angebotsunterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2.4
Die von uns gelieferten Waren dürfen nur in den Staat weiterverkauft werden, aus welchem uns die Bestellung zuging bzw. für den sie bei uns bestellt wurden. Ein Weiterverkauf in einen anderen Staat ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig. In keinem Fall dürfen die von uns gelieferten Waren ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung zur Erfüllung eines Vertrages mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika verwendet werden.
2.5
Die von gelieferten Waren werden nicht für den Gebrauch bei der Anwendung lebenserhaltender oder sonstiger medizinischer Maßnahmen, für den Gebrauch in der Luftfahrt oder in der Atomwirtschaft konzipiert und hergestellt. Sie dürfen daher nicht zu diesen Zwecken oder anderen Zwecken eingesetzt werden, die eine erhebliche Gefahr für Leben, Körper und Gesundheit begründen.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
3.1
Die Preise verstehen sich ab unserem Werk in Karlsruhe oder einem anderen von uns bestimmten Ort, falls nicht anders vereinbart. Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt.
3.2
Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren als verbindlich gekennzeichneten Angeboten enthaltenen Preise vier Wochen ab Datum des Angebotes gebunden.
3.3
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.4
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseinganges bei uns.
Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Angaben des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
3.5
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.6
Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen für das Jahr mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes durch uns gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
3.7
Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck und /oder ein Wechsel nicht eingelöst oder Zahlungen eingestellt werden, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
3.8
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als seine Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
4. Lieferzeit, Teillieferungen, Annahmeverzug
4.1
Liefertermine oder -fristen, soweit sie verbindlich sein sollen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. In allen anderen Fällen sind Liefertermine oder -fristen unverbindlich. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen und behördlichen Fragen voraus.
4.2
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4.3
Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
4.4
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat (Lieferdatum). Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
6. Mangelansprüche - Mangelanzeige
6.1
Die Kaufsache entspricht im Wesentlichen den auf sie anwendbaren von uns veröffentlichten Produktspezifikationen (vereinbarte Beschaffenheit i.S.d. § 434 Abs. 1 BGB).
6.2
Der Kunde muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung bzw. Leistung nach Maßgabe der von uns veröffentlichten Rücksendungsrichtlinien ("Return Material Authorization") schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6.3
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde gemäß § 439 BGB berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, wobei diese nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgen kann. Alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
6.4
Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl und/oder ist eine Ersatzlieferung nicht möglich oder unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Schadenersatz kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 dieser AVB geltend gemacht werden.
6.5
Bei unwesentlichen Mängeln sind jegliche Mängelansprüche ausgeschlossen.
6.6
Für Software gilt im übrigen:
Wir gewährleisten die Übereinstimmung der dem Kunden überlassenen Software mit unseren Programmspezifikationen, sofern die Software auf den von uns vorgesehenen Gerätesystemen entsprechend unseren Richtlinien installiert wird. Mängelansprüche entstehen nur für solche Softwaremängel, die jederzeit reproduzierbar sind. Wir verpflichten uns zur Beseitigung aller für die vertragsgemäße Benutzung nicht unerheblichen Mängel, behalten uns aber vor, die Mangelbeseitigung je nach Bedeutung des Mangels nach unserer Wahl vorzunehmen durch Installation einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Wirkung des Mangels. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Software in allen vom Kunden gewählten, von uns jedoch nicht spezifizierten Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Die Gewährung von Unterstützungsleistungen / Support über die Gewährleistung hinaus ist Gegenstand einer abzuschließenden gesonderten Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, gelten für Software, die wir (z.B. über das Internet) unentgeltlich anbieten, im Hinblick auf die Gewährleistung die gesetzlichen Regelungen über die Schenkung.
6.7
Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen jegliche Mängelansprüche.
6.8
Mängelansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht abtretbar.
6.9
Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung.
6.10
Die vorstehenden Regelungen enthalten abschließend die Mängelansprüche für die Lieferung bzw. Leistung und schließen sonstige Mängelansprüche jeglicher Art aus. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben jedoch unberührt.
7. Haftungsbeschränkung
7.1
Schadenersatzansprüche jeglicher Art sowie Aufwendungsersatzansprüche sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungs-Gehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt oder durch Fahrlässigkeit wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind.
7.2
Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn die Haftung wegen Arglist und/oder einer übernommenen Garantie besteht. Bei einer von uns zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
7.3
In jedem Fall unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4
Soweit für Datenverlust gehaftet wird, wird die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
7.5
Im Übrigen ist unsere Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.6
Soweit sich vorstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl ganz oder teilweise freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 15 % übersteigt.
8.2
Die Lieferung bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware). Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Es steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert) zu der neuen Sache zu. In diesem Fall verwahrt der Kunde unentgeltlich für uns. Veräußert der Kunde die neue Sache weiter, so gilt Ziff. 8.3 hierfür entsprechend.
8.3
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen die üblichen Risiken zu versichern. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
8.4
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
9.1
Falls gegen den Kunden innerhalb eines Jahres ab Lieferung der Ware Ansprüche wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts erhoben werden, weil er unsere Lieferung/Leistung benutzt, verpflichten wir uns, dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde uns unverzüglich schriftlich über derartige Ansprüche Dritter unterrichtet und uns alle Abwehrmaßnahmen und außergerichtlichen Maßnahmen vorbehalten bleiben. Sollte unter diesen Voraussetzungen eine weitere Benutzung unserer Lieferung/Leistung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht möglich sein, gilt als vereinbart, dass wir nach unserer Wahl entweder die Lieferung/Leistung zur Behebung des Rechtsmangels abwandeln oder ersetzen oder die Lieferung/Leistung zurücknehmen und den an uns entrichteten Kaufpreis abzüglich eines das Alter der Lieferung/Leistung berücksichtigenden Betrages erstatten.
9.2
Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, falls Rechtsverletzungen dadurch hervorgerufen werden, dass unsere Lieferung/Leistung in nicht von uns angebotener Weise verwendet oder zusammen mit anderen als unseren Lieferungen/Leistungen eingesetzt wird. Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß Ziffer 7.
9.3
Wir haften nicht für Rechtsverletzungen von Lieferungen/Leistungen, die auf der Grundlage von Konstruktionsunterlagen oder sonstigen Vorgaben des Kunden erbracht werden.
10. Rechte an Software
10.1
An Software, sowie an deren Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen und zugehöriger Dokumentation, die zu unserer Lieferung gehört oder später geliefert wird, erhält der Kunde ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares, unbefristetes Nutzungsrecht ausschließlich zum internen Betrieb der Lieferung.
10.2
Weitere als die in der vorstehenden Ziff. 10.1 genannten Rechte an Software und Dokumentationen stehen dem Kunden nicht zu, insbesondere bleiben wir alleiniger Inhaber der Urheberrechte. Dem Kunde ist es nicht gestattet, Software, Dokumentationen und ggf. nachträglich gelieferte Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten zugänglich zu machen, zu ändern zu kopieren oder anderweitig zu vervielfältigen, es sei denn, das Vervielfältigen geschieht zum Zwecke der Anfertigung einer Sicherungskopie, die als solche zu kennzeichnen ist.
10.3
Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) ist unter den Voraussetzungen des § 69 e UrhG zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität einer unabhängig geschaffenen Software mit der Vertragssoftware zulässig. Die zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität erforderlichen Schnittstelleninformationen können gegen Erstattung eines geringen Kostenbeitrages bei uns angefordert werden.
10.4
Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen der Software auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig. Möchte der Kunde die Software auf mehreren Hardwarekonfigurationen zugleich einsetzen, etwa durch mehrere Mitarbeiter, muss er eine entsprechende Anzahl von Programmpaketen erwerben.
10.5
Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopie sind an einem gegen den Zugriff Dritter gesicherten ort aufzubewahren. Der Kunde stellt uns von dem Schaden frei, der durch die Verletzung dieser Pflicht entsteht. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie der Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
11.1
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
11.2
Soweit der Kunde Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Sitz unseres Unternehmens ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend vorgeschrieben.